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   LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21   

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https://dejure.org/2021,69084
LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21 (https://dejure.org/2021,69084)
LG Bamberg, Entscheidung vom 05.03.2021 - 42 T 14/21 (https://dejure.org/2021,69084)
LG Bamberg, Entscheidung vom 05. März 2021 - 42 T 14/21 (https://dejure.org/2021,69084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen eines volljährigen Betroffenen aufgrund Erkrankung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 416/16

    Betreuungssache: Anforderungen an die Begründung der Betreuerbestellung und der

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 12. April 2017, Az. XII ZB 416/16, bei juris Rn. 8 m.w.N.).

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. XII ZB 458/15, FamRZ 2017, 474, bei juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 28. September 2016, Az. XII ZB 275/16, FamRZ 2016, 2088, bei juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. April 2017, Az. XII ZB 416/16, bei juris Rn. 11, jeweils m.w.N).

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. XII ZB 458/15, FamRZ 2017, 474, bei juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 28. September 2016, Az. XII ZB 275/16, FamRZ 2016, 2088, bei juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. April 2017, Az. XII ZB 416/16, bei juris Rn. 11, jeweils m.w.N).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt auch in einem Unterbringungsverfahren dem Beschwerdegericht die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen, etwa wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtlichen Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (BGH, Beschluss vom 04.03.2010, Az. V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, bei juris Rn. 13).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 22.01.2014, Az. XII ZB 632/12, NJW-RR 2014, 772, bei juris Rn. 6 ff.; BGH, Beschluss vom 30.07.2014, Az. XII ZB 107/14, MDR 2014, 1088, bei juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    Untauglich ist der Einwilligungsvorbehalt hingegen als Disziplinierungsinstrument bei bloßen Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer und Betreutem (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015, XII ZB 92/15, FamRZ 2015, 1793, bei juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14

    Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 22.01.2014, Az. XII ZB 632/12, NJW-RR 2014, 772, bei juris Rn. 6 ff.; BGH, Beschluss vom 30.07.2014, Az. XII ZB 107/14, MDR 2014, 1088, bei juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 275/16

    Betreuung: Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. XII ZB 458/15, FamRZ 2017, 474, bei juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 28. September 2016, Az. XII ZB 275/16, FamRZ 2016, 2088, bei juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. April 2017, Az. XII ZB 416/16, bei juris Rn. 11, jeweils m.w.N).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 54/93

    Wunsch des Betreuten; Betreuer; Entlassung; Berücksichtigung; Rechtsgeschäft ;

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    Im Vordergrund stehen auch insoweit die Wünsche des Betreuten (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG FamRZ 1994, 322).
  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    Ergibt sich aber im Einzelfall, dass der Betreute aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung besonders leicht zu beeinflussen ist, dann kann der Wunsch unberücksichtigt bleiben, wenn der Einfluss eines Dritten festgestellt ist und der den Einfluss ausübende Dritte ein erhebliches wirtschaftliches Interesse am Wechsel des Betreuers hat (BayObLG Beschluss vom 28.4.1994 - 3 Z BR 25/94).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG, FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
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